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Die schulische und betriebliche Aubsildungszeit

Unsere Ausbildungszeit beträgt im gesamten 3 Jahre. In diesen 3 Jahren werden euch praktische wie auch theroretische Kenntnisse vermittelt.

Zu Beginn eurer Ausbildung bekommt ihr euren Ausbildungsvertrag und einen Ausbildungsrahmenplan. Diese zwei Dinge muss euch der Betrieb unbedingt vor Beginn der Ausbildung aushändigen. Im Rahmenplan ist genau aufgegliedert wie lange ihr in welcher Abteilung sein müsst und was der Ausbilder euch beizubringen hat. Anhand dieses Lehrplanes werdet ihr bei eurer Abschlussprüfung geprüft. Daher sollte es euch wichtig sein darauf zu achten, dass euer Ausbilder sich an diesen Plan hält.

Es sollte euch nicht wundern, dass ihr in der Ausbildung zum Koch/in auch kurz in den Service schnuppern müsst. Oder als Hotelfachmann/frau in die Küche kommt. Nur wenn man all diese Abteilungen kennt, kann man den Zusammenhang zwischen den Abteilungen verstehen. Außerdem werdet ihr merken, dass es ein viel schöneres Gefühl ist, einem Gast selbst sofort einen Begriff aus einer anderen Abteilung erklären zu können, ohne nachfragen zu müssen.

Im ersten Lehrjahr seit ihr aber auch hauptsächlich in der Schule. Dort werdet ihr theoretisch belehrt. Außerdem werden dort eure praktisch erworbenen Kenntnisse vertieft. Die Schule hat nicht die Aufgabe euch praktische Dinge beizubringen. Dennoch ist die schulische Leistung wichtig. Das solltet ihr immer im Hinterkopf haben.

Nach dem ersten bzw. im zweiten Ausbildungsjahr findet eure Zwischenprüfung statt. Durch diese kann man nicht durchfallen. Trotzdem: Die Zwischenprüfung ist eure Zulassungsvorrausetzung für die Abschlussprüfung.Also büffeln!

Alles klar? Falls ihr noch Fragen zu diesem Thema habt, nehmt Kontakt zu uns auf. Wir haben das alles schon ganz oder teilweise durchgemacht.